PRÜFUNGSREGELUNGEN
Prüfungsregeln
Die
Immatrikulation für jedes Semester und die Teilnahme an den
Praktika ist Pflicht. Die Anzahl, sowie die Art und Weise,
wie ein versäumtes Praktikum nachgeholt werden kann wird vom
verantwortlichen Lehrstuhlinhaber des gegebenen Faches am Anfang des
Semesters festgelegt. Mit fehlenden Praktika kann das Semester nicht
abgeschlossen werden. Mehr als fünf Wochen Abwesenheit zieht den automatischen
Ausschluss vom Semester mit sich.
Die
Voraussetzungen für die Immatrikulation in das nächste Semester
sind
-
das
abgeschlossene (anerkannte) vorhergehende Semester - bestätigt
durch die Unterschrift des verantwortlichen Hochschullehrers für
das gegebene Fach,
-
Bestätigung
von College International über den Eingang Ihrer Studiengebühren
und der gültigen Krankenversicherung, sowie
-
die
Abgabe des Studienbuches im Studentensekretariat.
Testate
bzw. Zwischenprüfungen können von den Lehrstühlen organisiert
werden, falls diese zu Beginn des Semesters angekündigt werden.
Die
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist das abgeschlossene
(anerkannte) vorhergehende Semester - bestätigt durch die
Unterschrift des für das gegebene Fach verantwortlichen
Hochschullehrers. Das Studienbuch ist vorzulegen.
Von
den Lehrstühlen wird eine Palette von Prüfungsterminen (innerhalb
des angeführten Zeitrahmens) angeboten. Prüfungstermine und deren
evtl. Änderungen sind (im Rahmen der Prüfungsperiode) vor
dem Ende des Semesters mit dem Lehrstuhl zu vereinbaren. Terminänderungen
können nur persönlich, oder schriftlich vor dem Prüfungsbeginn am
gegebenen Tag mit dem Einverständnis des Prüfers vorgenommen
werden. Wenn bis zu Beginn der Prüfungsperiode kein Prüfungstermin
ausgemacht wurde, oder der Student zu dem vereinbarten Zeitpunkt
nicht erscheint, so ist diese Chance verloren und dies gilt
als “nicht bestanden”.
Prüfungsordnung
für das 1. - 4. Semester
Jede
Prüfung kann viermal angetreten werden: zweimal in der
aktuellen Prüfungsperiode (d.h. zu dem im Curriculum angegebenen
Zeitpunkt), sowie zwei weitere Möglichkeiten innerhalb folgender Prüfungsperioden:
- vom 1.Mai bis zum
Ende der Sommer-Prüfungsperiode
- vom 1.-15.
September (1.-30- September vor Antritt des 5. Semesters)
- vom 1.
Dezember bis zum Ende der Winter-Prüfungsperiode.
Die Prüfung eines Faches kann in einer Prüfungsperiode max.
zweimal angetreten werden. Versäumte Möglichkeiten können nicht
in einer späteren Periode nachgeholt werden.
Die Hauptprüfung eines Faches ist die erste in der aktuellen Prüfungsperiode.
Wird diese Prüfung nicht bestanden oder versäumt, so kann der
Student in der selben Prüfungsperiode eine
Wiederholungsprüfung ablegen. Der zeitliche Mindestabstand wird
vom Lehrstuhlinhaber des gegebenen Faches festgelegt. Es darf jedoch
keine längere Wartezeit vorgeschrieben werden, als 3 Tage für die
Wiederholung eines Kolloquiums und 5 Tage für ein Rigorosum. Die
Anzahl der angetretenen Fächer innerhalb der Prüfungsperiode ist
nicht limitiert.
In
Fächern, die sich über mehrere Semester erstrecken, können die Prüfungen
akkumuliert werden.
Auch in solchen Fällen müssen jedoch die Prüfungen in
einer dem Lehrfach entsprechenden strengen thematisch-chronologischen Reihenfolge abgelegt werden.
Dies bedeutet, dass zunächst die erste der verschobenen Prüfungen
abgelegt werden muss und erst danach kann die nächste verschobene
Prüfung des Faches angetreten werden. Obwohl also die Prüfungen
auf die Verantwortung des Studenten verschoben werden können, darf
keine Prüfung übersprungen oder ausgelassen werden. Des weiteren
ist das Chemie-Rigorosum vor dem Biochemie-Rigorosum abzulegen.
Es ist nicht möglich das
5. Semester anzutreten, ohne alle Prüfungen (sowohl Kolloquia, als
auch Rigorosa) der Semester 1. - 4. abgelegt zu haben.
Es ist keine erneute
Studiengebühr zu zahlen, wenn der Student lediglich auf die
Wiederholung einer, oder mehrerer Prüfung(en) wartet, ohne
Praktika-Verpflichtung (inaktiver Status). In solch
einem Fall ist eine sog. Wiederholungs-Registrationsgebühr
in Höhe von EUR 100/Jahr zu entrichten. Die 4 neuen Prüfungschancen
können nach Absprache mit dem Lehrstuhl zu einem beliebigen
Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Auf zwei inaktive Jahre muss
ein reguläres Studienjahr folgen.
Bis zum Ende des 4. Semesters
haben
die Prüfungen keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Ohne
immatrikuliert zu sein sind Sie nicht berechtigt an den Praktika
teilzunehmen. Mehr als fünf Wochen Abwesenheit zieht den automatischen
Ausschluss vom Semester mit sich. Nicht immatrikulierte Personen
haben wegen der Immatrikulatonspflicht keinen Studenten-Status und
mit ihren Studienangelegenheiten befasst sich die Fakultät nicht.
Die
Universität stellt Bescheinigungen
lediglich über Fächer aus, in denen die vorgeschriebenen
Erfordernisse (Prüfung, bzw. Praktikumsnote und Kreditpunkte) erfüllt
wurden.
Den Lehrstühlen ist es freigestellt die Aushändigung einer
Bescheinigung mit dem erfolgreichen Abschluss eines vom selben
Lehrstuhl unterrichteten anderen Faches zu verknüpfen, falls dies
wegen thematischen Zusammenhängen oder wegen der internationalen
Equivalenz notwendig erscheint (z.B. Biophysik – allgemeine
Radiologie, Embryologie – Anatomie – Histologie).
Mit dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung sind die ausserzeitlichen
und Rektoratsprüfungen aufgehoben.
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