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27-01-2006


PRÜFUNGSREGELUNGEN

Prüfungsregeln

Die Immatrikulation für jedes Semester und die Teilnahme an den Praktika ist Pflicht. Die Anzahl, sowie die Art und Weise, wie ein versäumtes Praktikum nachgeholt werden kann wird vom verantwortlichen Lehrstuhlinhaber des gegebenen Faches am Anfang des Semesters festgelegt. Mit fehlenden Praktika kann das Semester nicht abgeschlossen werden. Mehr als fünf Wochen Abwesenheit zieht den automatischen Ausschluss vom Semester mit sich.

 Die Voraussetzungen für die Immatrikulation in das nächste Semester sind

  • das abgeschlossene (anerkannte) vorhergehende Semester - bestätigt durch die Unterschrift des verantwortlichen Hochschullehrers für das gegebene Fach,

  • Bestätigung von College International über den Eingang Ihrer Studiengebühren und der gültigen Krankenversicherung, sowie

  • die Abgabe des Studienbuches im Studentensekretariat.

Testate bzw. Zwischenprüfungen können von den Lehrstühlen organisiert werden, falls diese zu Beginn des Semesters angekündigt werden. 

Die Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist das abgeschlossene (anerkannte) vorhergehende Semester - bestätigt durch die Unterschrift des für das gegebene Fach verantwortlichen Hochschullehrers. Das Studienbuch ist vorzulegen.

 Von den Lehrstühlen wird eine Palette von Prüfungsterminen (innerhalb des angeführten Zeitrahmens) angeboten. Prüfungstermine und deren evtl. Änderungen sind (im Rahmen der Prüfungsperiode) vor dem Ende des Semesters mit dem Lehrstuhl zu vereinbaren. Terminänderungen können nur persönlich, oder schriftlich vor dem Prüfungsbeginn am gegebenen Tag mit dem Einverständnis des Prüfers vorgenommen werden. Wenn bis zu Beginn der Prüfungsperiode kein Prüfungstermin ausgemacht wurde, oder der Student zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht erscheint, so ist diese Chance verloren und dies gilt als “nicht bestanden”.


Prüfungsordnung für das 1. - 4. Semester

Jede Prüfung kann viermal angetreten werden: zweimal in der aktuellen Prüfungsperiode (d.h. zu dem im Curriculum angegebenen Zeitpunkt), sowie zwei weitere Möglichkeiten innerhalb folgender Prüfungsperioden:

         - vom 1.Mai bis zum Ende der Sommer-Prüfungsperiode
        
- vom 1.-15. September (1.-30- September vor Antritt des 5. Semesters)
        
- vom 1. Dezember bis zum Ende der Winter-Prüfungsperiode.


Die Prüfung eines Faches kann in einer Prüfungsperiode max. zweimal angetreten werden. Versäumte Möglichkeiten können nicht in einer späteren Periode nachgeholt werden. 

Die Hauptprüfung eines Faches ist die erste in der aktuellen Prüfungsperiode. Wird diese Prüfung nicht bestanden oder versäumt, so kann der Student in der selben Prüfungsperiode eine Wiederholungsprüfung ablegen. Der zeitliche Mindestabstand wird vom Lehrstuhlinhaber des gegebenen Faches festgelegt. Es darf jedoch keine längere Wartezeit vorgeschrieben werden, als 3 Tage für die Wiederholung eines Kolloquiums und 5 Tage für ein Rigorosum. Die Anzahl der angetretenen Fächer innerhalb der Prüfungsperiode ist nicht limitiert.

In Fächern, die sich über mehrere Semester erstrecken, können die Prüfungen akkumuliert werden.  Auch in solchen Fällen müssen jedoch die Prüfungen in einer dem Lehrfach entsprechenden strengen thematisch-chronologischen Reihenfolge abgelegt werden. Dies bedeutet, dass zunächst die erste der verschobenen Prüfungen abgelegt werden muss und erst danach kann die nächste verschobene Prüfung des Faches angetreten werden. Obwohl also die Prüfungen auf die Verantwortung des Studenten verschoben werden können, darf keine Prüfung übersprungen oder ausgelassen werden. Des weiteren ist das Chemie-Rigorosum vor dem Biochemie-Rigorosum abzulegen.

E
s ist nicht möglich das 5. Semester anzutreten, ohne alle Prüfungen (sowohl Kolloquia, als auch Rigorosa) der Semester 1. - 4. abgelegt zu haben.

Es ist keine erneute Studiengebühr zu zahlen, wenn der Student lediglich auf die Wiederholung einer, oder mehrerer Prüfung(en) wartet, ohne Praktika-Verpflichtung (inaktiver Status). In solch einem Fall ist eine sog. Wiederholungs-Registrationsgebühr in Höhe von EUR 100/Jahr zu entrichten. Die 4 neuen Prüfungschancen können nach Absprache mit dem Lehrstuhl zu einem beliebigen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Auf zwei inaktive Jahre muss ein reguläres Studienjahr folgen.


Bis zum Ende des 4. Semesters
haben die Prüfungen keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Ohne immatrikuliert zu sein sind Sie nicht berechtigt an den Praktika teilzunehmen. Mehr als fünf Wochen Abwesenheit zieht den automatischen Ausschluss vom Semester mit sich. Nicht immatrikulierte Personen haben wegen der Immatrikulatonspflicht keinen Studenten-Status und mit ihren Studienangelegenheiten befasst sich die Fakultät nicht. 

Die Universität stellt Bescheinigungen lediglich über Fächer aus, in denen die vorgeschriebenen Erfordernisse (Prüfung, bzw. Praktikumsnote und Kreditpunkte) erfüllt wurden. 
Den Lehrstühlen ist es freigestellt die Aushändigung einer Bescheinigung mit dem erfolgreichen Abschluss eines vom selben Lehrstuhl unterrichteten anderen Faches zu verknüpfen, falls dies wegen thematischen Zusammenhängen oder wegen der internationalen Equivalenz notwendig erscheint (z.B. Biophysik – allgemeine Radiologie, Embryologie – Anatomie – Histologie).

Mit dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung sind die ausserzeitlichen und Rektoratsprüfungen aufgehoben.